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Rechtsschutz und Rechtsberatung

Alle Mitglieder der GEW können Rechtsschutz in berufsbezogenen Angelegenheiten erhalten. Rechtsschutz kann also gewährt werden in beamtenrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten, in Zivil- und Strafsachen, in einer Reihe von sonstigen Rechtsgebieten, aus denen sich potentiell ein Berufsbezug ergeben kann. Hier erfolgt in Streitfällen eine Vertretung gegenüber Dienstherrn, Arbeitgebern, Behörden, Sozialversicherungsträgern etc..

 Sollte ein wirklicher „Rechtschutzfall“ entstehen, so entscheidet die Landesrechtsstelle, ob und in welcher Weise Rechtschutz gewährt wird. So erfolgt bei vielen außergerichtlichen Streitigkeiten die Vertretung durch die Landesrechtsstelle selbst, in den sozialversicherungsrechtlichen und in den meisten arbeitsrechtlichen Angelegenheiten werden grundsätzlich die Büros der DGB-Rechtsschutz GmbH beauftragt. Soweit notwendig, erfolgt auch eine anwaltliche Vertretung. Da Rechtsschutz oft mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, gewährt hier die GEW regelmäßig nur Rechtsschutz, wenn vor der Beauftragung Dritter die Zustimmung der Landesrechtsstelle eingeholt wurde. Dies gilt insbesondere für die Beauftragung von Anwaltsbüros!

Da auch wir nicht vor der Bürokratie gefeit sind, müssen unsere Mitglieder für die Gewährung des Rechtsschutzes einen entsprechenden Rechtsschutzantrag stellen. Der Rechtsschutz wird dann gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und – natürlich – wenn der satzungsgemäße Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde.

Neben dem formellen „Rechtsschutz“, bieten wir Rechtsberatung zu den o.g. Themen an. Die Rechtsberatung erfolgt regelmäßig durch die GEW selbst.

Bevor Sie unsere Kreisrechtsberater kontaktieren bitten wir sie folgendes zu berücksichtigen:

Die Arbeit unserer Kreisrechtsberater ist ehrenamtlich. Sollten Sie schon eine Rechtsberatung im betreffenden Fall an anderer Stelle wahrgenommen haben oder jemanden aus dem Personalrat kontaktiert haben, so bitten wir Sie dies anzugeben.

  • Unsere Rechtsberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Dieser Service steht in der Regel nur Mitgliedern des jeweiligen Kreisverbandes zur Verfügung.
  • Eine Beratung von Personen die nicht Mitglied der GEW sind, ist nicht möglich.
  • Zur Bearbeitung wird Ihre Mitgliedsnummer benötigt. Es wird gebeten diese bereit zu halten.

Rechtsberater für den KV Offenbach-Stadt

Karl Schywalsky k.schywalsky@gew-offenbach.de

Brigitte Reuber brigitte.reuber@gmx.net

Susanne Völpel s.voelpel@gew-hessen.de

Michael Köditz m.koeditz@gew-offenbach.de

auch: Rechtsberaterin für den BV Süd

Darüber hinaus laden die Kreisverbände regelmäßig Landesrechtsberater auf Mitgliederversammlungen ein, wenn grundlegende Neuerungen erläutert werden müssen.


Rechtsberatung GEW-Bezirksverband Südhessen

06151–22311 

Michael Köditz m.koeditz@gew-offenbach.de

Mobbingberater im GEW-Bezirksverband Südhessen


Landesrechtsstelle

Natürlich kann sich jedes Mitglied auch direkt von den Juristinnen unserer Landesrechtsstelle in Frankfurt beraten lassen. Öffnungszeiten, Ansprechpartnerinnen 


DGB-Rechtsschutz

Berliner Straße 220-224, 63067 Offenbach

069–2561288-0

offenbach@dgbrechtsschutz.de

www.dgbrechtsschutz.de/wir/vor-ort/offenbach/

Auf den Seiten der GEW Hessen gibt es Informationen aus der Rechtsstelle sowie Gesetzestexte und Verordnungen zum Downloaden.

Das HKM hat eine Schulrechtseite eingerichtet, mit Downloadmöglichkeiten z. B. des Schulgesetzes (HSchG).
Unter www.hessenrecht.hessen.de bietet der online-Service der Hessischen Staatskanzelei eine Datenbank zu Hessischen Rechtsvorschriften und Gesetzen, z. B. dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG).

Auf jeden Fall beachten!

Soll für die Beauftragung von Anwältinnen und Anwälten und/ oder die Einleitung gerichtlicher Schritte Rechtsschutz gewährt werden, so muss die Landesrechtsstelle auf jeden Fall vorher eingeschaltet werden, das heißt, dort Rechtsschutz beantragt werden.

Rechtsschutz für die Einschaltung von Anwältinnen und Anwälten oder für gerichtliche Schritte ist nachträglich nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn ansonsten durch den Ablauf von Verfalls- oder Verjährungsfristen ein Rechtsverlust eingetreten wäre.

Schriftlich oder telefonisch ist die Landesrechtsstelle der GEW Hessen erreichbar. Gewährung von Rechtsschutz setzt die Zahlung des satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrages voraus. Es empfiehlt sich daher, bei eintretenden beruflichen Veränderungen wie Wechsel vom Studium ins Referendariat, vom Referendariat in eine Anstellung, bei Beförderungen etc., sofort die Mitgliederverwaltung der GEW Hessen zu unterrichten, damit dort die notwendige Beitragsanpassung vorgenommen werden kann.

mitgliederverwaltung@gew-hessen.de